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Quelle:Außenhandelsabteilung 2025-11-14 16:40
Mitteilung des Handelsministeriums, des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und der Allgemeinen Zollverwaltung zur weiteren Stärkung des Managements von Gebrauchtwagenexporten
[Ausstellende Behörde] Ministerium für Außenhandel
[Dokumentnummer] Handels- und Handelsbrief [2025] Nein. 648
[Ausstellungsdatum]11. November 2025
Abteilungen für Handel, Industrie und Informationstechnologie aller Provinzen, autonomen Regionen, Gemeinden direkt unter der Zentralregierung, Städten mit unabhängigem Planungsstatus und Xinjiang Production and Construction Corps; öffentliche Sicherheitsbüros (Abteilungen); Guangdong-Zweigstelle der Allgemeinen Zollverwaltung; und alle direkt angeschlossenen Zollämter:
Um die Entscheidungen und Pläne des Zentralkomitees der KP Chinas und des Staatsrates gründlich umzusetzen, den Wettbewerb in der Automobilindustrie weiter zu regulieren und die gesunde und geordnete Entwicklung der Gebrauchtwagenexporte meines Landes zu fördern, haben das Handelsministerium, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die Allgemeine Zollverwaltung beschlossen, das Management der Gebrauchtwagenexporte weiter zu stärken. Die relevanten Angelegenheiten werden hiermit wie folgt mitgeteilt:
I. Die Verwaltung von Gebrauchtwagenexporten weiter verschärfen
(I) Den Export von Neufahrzeugen unter dem Deckmantel von Gebrauchtfahrzeugen streng kontrollieren.
Ab dem 1. Januar 2026 sollten die örtlichen Handelsabteilungen für Fahrzeuge, die den Export beantragen und deren Zulassung weniger als 180 Tage (einschließlich) zurückliegt, die örtlichen Unternehmen anweisen, eine vom Fahrzeughersteller ausgestellte „Bestätigung des Kundendienstes“ einzureichen. Diese Bestätigung sollte das Exportland, Fahrzeuginformationen und Informationen zu Kundendienststellen enthalten und mit dem offiziellen Siegel des Herstellers versehen sein. Für Fahrzeuge, die die oben genannten Materialien nicht bereitstellen können, wird keine Exportgenehmigung ausgestellt. Bei Fahrzeugen, die bereits die Überführungsregistrierung abgeschlossen haben und vor dem Umsetzungsdatum dieser Bekanntmachung auf die Ausfuhrverfahren warten, sollten Unternehmen angeleitet werden, ihre Verträge ordnungsgemäß zu erfüllen und zu exportieren.
(II) Standardisierung der Beantragung und Erteilung von Exportlizenzen.
Lokale Handelsbehörden sollten Unternehmen anleiten, die Informationen zum Exportlizenzantrag vollständig und korrekt auszufüllen. Die Fahrzeugmarke, das Modell, das Zulassungsdatum und das Datum der Überführungszulassung bis zum Export sollten mit den Angaben im Kfz-Zulassungsschein übereinstimmen. Das Registrierungsdatum und das Datum der Transferregistrierung für die Ausfuhr sind im Anhang zur Ausfuhrlizenz einzutragen. Unternehmen, die die oben genannten Informationen nicht wie vorgeschrieben ausfüllen, werden keine Exportlizenzen erteilt. Das Handelsministerium wird die Übermittlung von Ausfuhrlizenzinformationen genau überwachen und Mitteilungen an Unternehmen und relevante Ausstellungsbehörden richten, die wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen.
(III) Einrichtung eines dynamischen Management- und Ausstiegsmechanismus für Unternehmen.
Lokale Handelsabteilungen sollten den Aufbau lokaler Systeme zur Bewertung der Exportkredite für Gebrauchtwagen sowie die tägliche Überwachung und dynamische Verwaltung von Unternehmen gemäß der „Negativliste unehrlicher Verhaltensweisen bei Gebrauchtwagenexporten“ (Anhang 1) stärken, um die Geschäftspraktiken von Unternehmen und die Exportwettbewerbsordnung zu regeln oder deren gesetzliche Vertreter oder verbundene Parteien separate Unternehmen zur Durchführung von Gebrauchtwagenexportgeschäften gründen, sollten angewiesen werden, bei der Prüfung ihrer Exportlizenzanträge Korrekturmaßnahmen zu formulieren und umzusetzen
- Offizielle Website:
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